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Führerscheinklassen: Eine Übersicht

Veröffentlicht am 26. August 2026
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Führerscheinklassen in Deutschland: Der komplette Überblick von AM bis D

Zwischen Mofa und Reisebus liegen in Deutschland über ein Dutzend verschiedene Führerscheinklassen. Welche davon man braucht, hängt vom Fahrzeug ab, das man fahren möchte – und jede Klasse bringt ihr eigenes Mindestalter, ihre eigenen Voraussetzungen und teils eigene Kosten mit. Dieser Überblick zeigt, was hinter AM, A1, A2, A, B, BE, C, CE und D steckt.

Klasse AM: Einstieg mit dem Moped

Die Klasse AM hat die früheren Führerscheinklassen S und M abgelöst und gilt für Kleinkrafträder und Mofas bis 45 km/h Höchstgeschwindigkeit sowie für leichte vierrädrige Fahrzeuge (Quads). Seit einer bundesweiten Gesetzesänderung im Juli 2021 liegt das Mindestalter einheitlich bei 15 Jahren – zuvor war 16 Jahre die Regel, mit Modellversuchen für 15-Jährige unter anderem in Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen und Nordrhein-Westfalen, wie der Ratgeber von bussgeldkatalog.org erläutert.

Die Motorrad-Klassen: A1, A2 und A

Bei Motorrädern ist der sogenannte Stufenführerschein üblich: Mit A1 dürfen bereits 16-Jährige Leichtkrafträder bis 125 ccm und 11 kW Leistung fahren; die Klasse schließt automatisch AM mit ein. Ab 18 Jahren folgt A2 für Krafträder bis 35 kW, wobei das Leistungsgewicht 0,2 kW/kg nicht überschreiten darf – wer seit mindestens zwei Jahren A1 besitzt, braucht dafür laut bussgeldkatalog.de nur noch eine praktische Prüfung statt der kompletten Ausbildung. Die unbeschränkte Klasse A schließlich ist ab 24 Jahren im Direkteinstieg möglich, oder bereits ab 20 Jahren, wenn die A2 seit zwei Jahren vorliegt (ebenfalls mit verkürzter praktischer Prüfung). Für dreirädrige Kraftfahrzeuge (Trikes) über 15 kW gilt laut Führerscheinklassen-Übersicht von bussgeldkatalog.org ein eigenes Mindestalter von 21 Jahren.

Wer keine eigene Motorradklasse machen will, kann seinen B-Führerschein mit der Schlüsselzahl 196 erweitern: Ab 25 Jahren und nach fünf Jahren im Besitz der Klasse B berechtigt eine Zusatzschulung (vier Theorie- und fünf Praxiseinheiten) zum Fahren von 125er-Leichtkrafträdern – allerdings nur innerhalb Deutschlands, wie bundeszulassung24.de betont. Eine spätere Erweiterung auf A2 ist über diesen Weg nicht möglich, da B196 keine reguläre A1-Eintragung ist.

Klasse B: Der Klassiker unter den Führerscheinen

Die Klasse B ist die mit Abstand am häufigsten erworbene Fahrerlaubnis. Sie gilt für Pkw bis 3.500 kg zulässiger Gesamtmasse mit maximal acht Sitzplätzen zusätzlich zum Fahrersitz. Ein Anhänger bis 750 kg ist automatisch mit abgedeckt. Das reguläre Mindestalter liegt bei 18 Jahren.

Wer früher ans Steuer möchte, kann das Begleitete Fahren ab 17 (BF17) nutzen: Die Anmeldung in der Fahrschule ist laut ADAC bereits sechseinhalb Monate vor dem 17. Geburtstag möglich, die theoretische Prüfung frühestens drei Monate und die praktische Prüfung frühestens einen Monat vorher. Nach bestandener Prüfung darf bis zum 18. Geburtstag nur in Begleitung einer vorab benannten Person gefahren werden. Diese muss laut huk.de mindestens 30 Jahre alt sein, seit mindestens fünf Jahren ununterbrochen im Besitz einer Fahrerlaubnis sein und darf höchstens einen Punkt im Fahreignungsregister haben. Der Aufwand lohnt sich statistisch: Eine von ADAC zitierte Untersuchung der Justus-Liebig-Universität Gießen fand rund 28,5 Prozent weniger Unfälle bei BF17-Absolventen in den ersten 18 Monaten nach dem 18. Geburtstag.

Klasse BE: Auto mit Anhänger

Reicht der in Klasse B enthaltene 750-kg-Anhänger nicht aus, kommt die Klasse BE ins Spiel. Sie deckt Anhänger zwischen 750 und 3.500 kg ab und setzt den Besitz der Klasse B voraus. Auch BE kann im Rahmen des Begleiteten Fahrens bereits ab 17 Jahren erworben werden.

Die Lkw-Klassen: C1, C und CE

Für Fahrzeuge über 3.500 kg wird es komplizierter. C1 gilt für Lkw zwischen 3.500 und 7.500 kg, das Mindestalter liegt bei 18 Jahren. Die volle Klasse C – umgangssprachlich der „7,5-Tonner"-Führerschein, tatsächlich aber ohne Gewichtsobergrenze nach oben, mit Anhängern bis 750 kg – setzt regulär 21 Jahre voraus. Wer sich in einer Ausbildung zum Berufskraftfahrer oder zur Fachkraft im Fahrbetrieb befindet beziehungsweise die entsprechende beschleunigte Grundqualifikation nach dem Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG) erworben hat, darf laut Fahrlehrerverband Hessen bereits mit 18 Jahren fahren. CE erweitert die Klasse C um schwere Anhänger über 750 kg und praktisch unbegrenztes Zuggewicht; auch hier gilt regulär 21 Jahre, mit derselben Ausnahme ab 18 Jahren.

Die Bus-Klassen: D1, D und DE

Bei den Busklassen gilt eine ähnliche Logik. D1 berechtigt zum Fahren von Bussen mit 9 bis 16 Fahrgastplätzen (Mindestalter 21, mit Berufsausbildung 18 Jahre), während die volle Klasse D für größere Busse ohne Kapazitätsgrenze steht. Hier liegt das reguläre Mindestalter laut mehreren übereinstimmenden Quellen (u. a. bussgeldkatalog.de und sos-verkehrsrecht.de) bei 24 Jahren, kann aber gestaffelt abgesenkt werden: auf 23 Jahre mit beschleunigter Grundqualifikation, auf 21 Jahre mit Einschränkung auf Linienverkehr bis 50 km Streckenlänge, und auf 18 Jahre im Rahmen einer Berufsausbildung, dann allerdings zunächst nur ohne Fahrgäste oder auf kurzen Linien. Vorbesitz der Klasse B ist in jedem Fall Pflicht. Die Erweiterungen D1E und DE funktionieren wie bei den Lkw-Klassen und decken zusätzliche Anhänger über 750 kg ab.

Was für die Berufsklassen zusätzlich gilt

Für C, CE, D und DE kommen einige Besonderheiten hinzu, die reine Pkw- oder Motorradfahrer nicht kennen. Vor der ersten Erteilung ist ein ärztliches Gutachten samt Sehtest nach Anlage 6 der Fahrerlaubnis-Verordnung nötig, durchführbar durch Haus- oder Betriebsarzt, TÜV oder Dekra. Seit einer Reform 2016 ist außerdem ein einheitlicher Erste-Hilfe-Kurs von mindestens neun Unterrichtseinheiten für alle Führerscheinklassen vorgeschrieben – für Klasseninhaber von C und D reicht dieser seither aus, ein früher separat vorgeschriebener längerer Kurs entfällt.

Wer C, CE, D oder DE beruflich nutzt, benötigt zusätzlich eine Qualifikation nach dem Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz: entweder eine dreijährige anerkannte Berufsausbildung oder eine beschleunigte Grundqualifikation von 140 Stunden mit Prüfung bei der IHK. Diese Klassen werden laut DEULA Freren zudem nur befristet auf fünf Jahre ausgestellt und müssen danach durch eine 35-stündige Weiterbildung sowie eine erneute ärztliche Untersuchung verlängert werden.

Welche Klasse brauche ich?

Für den Alltag reicht für die meisten Menschen die Klasse B, eventuell ergänzt um BE für den Wohnwagen oder Pferdeanhänger. Wer beruflich mit Motorrädern, Lkw oder Bussen unterwegs sein möchte, kommt an den entsprechenden Zusatzklassen und – bei gewerblicher Nutzung – an der Berufskraftfahrerqualifikation nicht vorbei. Da sich Fahrschulen gerade bei den selteneren Klassen wie C, CE oder D deutlich in Ausstattung, Fahrzeugpark und Preis unterscheiden, lohnt sich vor der Anmeldung ein Vergleich mehrerer Anbieter am eigenen Wohnort.

JS

Joseph Steil

Quellen und Referenzen